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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Becker Netzwerktechnik Stand 27.09.2007 1) Geltung der Bedingungen Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind durch Einzelvertrag möglich. Verträge bedürfen der Schriftform. 2) Angebote Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen. 3) Liefer- und Leistungszeit, Anfahrpauschale Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde sind von uns genannte Fristen und Termine unverbindlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Für Lieferungen und Leistungen innerhalb der Region Heilbronn und Eppingen erhebt Becker Netzwerktechnik eine Anfahrpauschale. Anfahrten ausserhalb dieser Orte werden je nach Entfernung ab Heilbronn berechnet. Eine aktuelle Preistabelle erhalten Sie gerne auf Anfrage. 4) Versand und Gefahrenübergang Der Versand erfolgt nach unserer Wahl. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben wurde. 5) Reparatur und Gewährleistung Becker Netzwerktechnik bietet eine Garantie von 6 Monaten sowie einen erweiterten Gewährleistungsanspruch im Sinne der gesetzlichen Regelungen über einen Zeitraum von 24Monaten. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Garantie- und Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Um einen Anspruch geltend zu machen ist es erforderlich, der fehlerhaften Sache eine Beschreibung des Fehlers und eine Kopie des Lieferscheines bzw. der Rechnung beizulegen. Im Falle von Installationsmängeln oder Fehlern ist die detaillierte Fehlerbeschreibung um die weiteren Umstände des Auftretens des Fehlers zu erweitern (Datum und Uhrzeit, Anzahl der angemeldeten Nutzer, Art und Zahl der ausgeführten Programme, u. ä.). Defekte Geräte sind mit vorausbezahlter Fracht an uns einzusenden. Im Falle von aus welchen Gründen auch immer notwendigen Vor-Ort-Reparaturen ist dem technischen Service der Firma Becker Netzwerktechnik Zugang zu allen Geräten und Räumlichkeiten zu gewähren, die nach dem Dafürhalten des eingesetzten Technikers zur Behebung des Mangels untersucht werden müssen. Das Risiko bei einer Reparatur auftretender Datenverluste ist vom Kunden zu tragen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt das Risiko bei Becker Netzwerktechnik. Durch Instandsetzung bzw. Nachbesserung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Wird nach ausführlicher Fehlersuche kein Mangel festgestellt kann eine Prüfpauschale nach der jeweils gültigen Becker Netzwerktechnik Preistabelle in Rechnung gestellt werden. Die „in Rechnung Stellung“ liegt im Ermessen der Firma Becker Netzwerktechnik. 6. Rücknahme von Waren Wenn die Ursache der Rücknahme von Waren auf Seite des Kunden liegt, so erfolgt die Rücknahme unter dem Vorbehalt, dass die Ware einwandfrei und wiederverkäuflich ist. Ware deren Siegel gebrochen ist kann nicht zurückgenommen werden. Zurückgenommene Ware, die Becker Netzwerktechnik nicht zum Weiterverkauf behält, wird außerdem nur vorbehaltlich der Gutschrift des Gegenwertes der Ware durch den Lieferanten auf einem Konto von Becker Netzwerktechnik zurückgenommen. Becker Netzwerktechnik berechnet für diese Ware pauschal 10% des Rechnungswertes mindestens jedoch € 20,-- für Kosten der Rücknahme und/oder Verwertung, es sei denn, die Kosten sind nachweislich höher. 7) Support Telefonischer Support wird unter der Rufnummer 0 7 26 2/ 20 45 99 geleistet. Der Support ist in angemessenem Rahmen abgesehen von den anfallenden Telefongebühren kostenlos. Die Entscheidung, was ein „angemessener Rahmen“ ist, liegt bei der Firma Becker Netzwerktechnik. 8) Fernwartung / Fernadministration Fernwartung und Fernadministration sind nur bei bestehendem Internetzugang und bei bekannter IP-Adresse (Internet Protocol Adresse) möglich. Die Wartung selbst ist kostenlos. Die Lösung von bei einer Fernwartung festgestellten Problemen ist im angemessenen Rahmen kostenlos. Die Entscheidung, was ein „angemessener Rahmen“ ist, liegt bei der Firma Becker Netzwerktechnik. Evtl. notwendige Wartungen vor Ort müssen beauftragt werden und werden nach Angebot berechnet. 9) Kulanz Kulanzleistungen liegen im Ermessen der Firma Becker Netzwerktechnik. Kulanzleistungen sind keine Anerkennung irgendwelcher Rechtsansprüche. 10) Schäden und Haftung Die Firma Becker Netzwerktechnik haftet für keinerlei durch Einsatz bei uns erworbener Geräte oder durch unsere Installation verursachte Schäden, insbesondere haftet die Firma Becker Netzwerktechnik nicht für Mangelfolgeschäden. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt. 11) Zahlungsbedingungen Sämtliche Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen ohne Abzug auf das auf der Rechnung genannte Konto zu leisten. 12) Eigentumsvorbehalt Gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Firma Becker Netzwerktechnik. 13) Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eppingen. 14) Sonstiges Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten zum Zwecke der maschinellen Weiterverarbeitung in unsere EDV aufgenommen werden.
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